Hallo Anwälte. Laut Bundesurlaubsgesetz steht bei Kündigung in der 2. Jahreshälft, voller Urlaubsanspruch zu. Meine Voraussetzungen/Arbeitsvertrag sind erfüllt? (Arbeitsrecht, urlaubsgesetz)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) – Urlaubsanspruch im Gastgewerbe